AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragsgegenstand, Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Der Umfang der von Mehes IT & Design für den Kunden zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem konkreten schriftlichen mit dem Kunden vereinbarten Auftrag.
1.2 Sofern ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, richtet sich der Vertrag nach dem Rahmenvertrag in Verbindung mit den jeweiligen Leistungsscheinen.
1.3 Ergänzend geltend die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Art des Vertrages, Vertragsabschluss

2.1 Beim Löschen von Daten gewährleistet Mehes IT & Design das fachgerechte Entfernen der Daten vom Datenträger im Sinne eines Werkvertrages.
2.2 Ontrack erbringt alle übrigen Leistungen in der Form eines Dienstvertrages, daher schuldet Mehes IT & Design keinen Erfolg der Leistung, wie z.B. bei der Wiederherstellung von defekten Datenträgern oder der Suche nach bestimmten Informationen.
2.3 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.4 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Verfügungsbefugnis des Kunden/Datensicherheit und Datenschutz

Der Kunde erklärt mit der Erteilung des Auftrags, dass er zur Verfügung über den übergebenen Datenträger und die dort gespeicherten Daten berechtigt ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Mehes IT & Design die ihr zur Verfügung gestellten gegebenenfalls auch personenbezogenen Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung speichert und bearbeitet. Ontrack hält alle kundenbezogenen Daten gegenüber nicht mit der Mehes IT & Design im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen geheim. Mehes IT & Design beachtet die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für nicht-öffentliche Stellen.

4. Vergütung/Fälligkeit

4.1 Die Vergütung einschliesslich der Kosten für neue Datenträger, Fracht und Transportversicherung ist vor Rücksendung der wiederhergestellten oder untersuchten Daten und Datenträger zur Zahlung fällig.
4.2 Gleiches gilt entsprechend für Datenträger, von denen Dateien gelöscht wurden.
4.3 Sollten auf Wunsch des Kunden reservierte Arbeitstage weniger als 5 Tage vor deren Beginn durch den Kunden storniert oder verschoben werden, berechnen wir eine Ausfallgebühr i.H.v. 50% der Dienstleistungssumme. Bei einer Stornierung kleiner als 2 Tage berechnen wir 100% der Dienstleistungssumme. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Ausfall zu keinem oder zu einem wesentlich niedrigeren Schaden geführt hat, als diese Pauschale.
4.4 Teilleistungen und deren gesonderte Fakturierung sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

5. Leistungszeit

5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Der Kunde hat während des Auftrags für die ganze Zeit einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der ermächtigt ist, die erforderlichen Entscheidungen über Eingriffe auf Rechner des Kunden im Namen des Kunden zu treffen. Für die Dauer der Nichterfüllung dieser Bedingung kommen wir nicht in Verzug mit unseren Leistungen.
5.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche aus Verzug, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.

6. Gefahrtragung

Die Gefahr des Verlustes von Daten und Datenträgern durch den Transport trägt der Kunde. Auf Wunsch des Kunden kann auf dessen Kosten eine gesonderte Transportversicherung abgeschlossen werden.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistung beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, gegenüber Unternehmern 12 Monate.
7.2 Der Kunde wird offensichtliche Mängel schriftlich unverzüglich mitteilen.
7.3 Tritt ein Mangel auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist.
7.4 Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt uns mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der bisherigen oder Lieferung/Erbringung einer neuen, mangelfreien Ware bzw. Dienstleistung - er wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismässigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Wir können ausserdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn weitere Versuche innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten sind. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Mehes IT & Design haftet im Rahmen dieses Vertrags nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder Aufwendungen und durch den Verstoss gegen sogenannte wesentliche Vertragspflichten verursachte Schäden oder Aufwendungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die für den Abschluss des Vertrags wesentlich waren und deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf, wobei die Haftung im Falle von leichter Fahrlässigkeit auf die üblicherweise vorhersehbare Schadenshöhe begrenzt ist; diese Haftung ist jedoch beschränkt auf maximal die Höhe des Auftragswertes pro Schadensfall und insgesamt maximal auf das Vierfache dieses Auftragswertes.
8.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Mehes IT & Design insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
8.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Mehes IT & Design für die Zahlung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie oder bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.6 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschliesslich vom Kunden selbst geltend gemacht werden, soweit § 354a HGB nicht entgegensteht.

9. Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht

Gerichtstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Romanshorn. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

10. Wiederherstellung von Daten

10.1 Sofern im konkreten Auftrag nicht anders vereinbart, teilt Mehes IT & Design dem Kunden zunächst das Diagnoseergebnis mit. Der Kunde entscheidet dann über die Erteilung des Auftrags zur Datenwiederherstellung.
10.2 Die Diagnosetätigkeit sowie das Bemühen um die Datenwiederherstellung beinhalten das Risiko des Unterganges noch vorhandener Daten sowie der Beschädigung von Datenträger und Systemen. Dieses Risiko trägt der Kunde, es sei denn, der Verlust wurde von Ontrack vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Wiederherstellungsprozess kann zu einer Veränderung der Datenstruktur führen.
10.3 Sofern im konkreten Auftrag nicht anders vereinbart, bewahrt Mehes IT & Design die Kundendaten 14 Tage lang unentgeltlich auf und vernichtet diese anschliessend unwiederbringlich.

11. Löschen von Daten

11.1 Bei einem ausschliesslich auf die Löschung von Daten gerichteten Auftrag überprüft Mehes IT & Design nicht den Inhalt des Datenträgers.
11.2 Weist Mehes IT & Design nach, dass sämtliche Daten nach dem Standard BS-GS oder BS-GSE gelöscht wurden, wird das Löschen der Daten als dem Stand der Technik entsprechend anerkannt.

 
 

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